Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Einzelheiten zur Buchung und Durchführung der von der Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH angebotenen Studiengänge und Zertifikatslehrgänge, die im Einzelnen auf der Homepage der Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH (https://www.scheer-school.com/unsere-programme/) eingesehen werden können (im Folgenden auch „Aus- und Weiterbildungsangebot“ genannt). Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich durch die Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH zugestimmt wird. Eine Anerkennung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen liegt auch insbesondere dann nicht vor, wenn auf diese hingewiesen wird und die Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH nicht ausdrücklich widersprochen hat.
- Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH, Campus A2.1, 66123 Saarbrücken, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110624 (nachfolgend „Scheer School“) und ihren Vertragspartnern über die von der Scheer School angebotenen Leistungen.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2
Es gelten bei Buchung der unterschiedlichen Leistungen und Formate (unter anderem abrufbar unter www.scheer-school.com) die zugehörigen besonderen Bedingungen. Zu den Leistungen und Formaten zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:
- Bildungs- und Lehrangebote,
- Beratungs- und Serviceleistungen,
- die Erstellung, Bereitstellung und Nutzung von Inhalten (Content),
- digitale Plattformen und sonstige Online-Leistungen,
- Vermittlungs-, Matching- und Kooperationsleistungen, insbesondere die Anbahnung von Kontakten zwischen Teilnehmenden, Studierenden oder Alumni und Unternehmen.
1.3
Die Leistungen der Scheer School, insbesondere die in vorstehender Ziff. 1.2 genannten, können in Präsenz, online, hybrid oder in sonstiger Form erbracht werden. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Leistungserbringung in einer speziellen Form besteht vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nicht.
1.4
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website der Scheer School, aus individuellen Angeboten der Scheer School, individuellen Leistungsvereinbarungen zwischen der Scheer School und dem Vertragspartner oder aus den ergänzenden Besonderen Bedingungen der Scheer School für einzelne ihrer Leistungen.
1.5
Für einzelne Leistungsarten, die individuell vom Vertragspartner beauftragt werden, gelten ergänzende Besondere Bedingungen der Scheer School. Diese ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen im Falle eines Widerspruchs vor.
1.6
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird durch die Scheer School ausdrücklich in Textform zugestimmt. Eine Zustimmung gilt insbesondere nicht bereits dann als erteilt, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Vertragspartner
Vertragspartner können natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Rechtsträger sein. Sofern Leistungen für Dritte (z. B. Mitarbeitende oder sonstige im Namen und/oder auf Rechnung des Vertragspartners Teilnehmende) gebucht werden, bleibt der buchende Vertragspartner für die Vertragserfüllung verantwortlich.
- Vertragsschluss
3.1
Die Darstellung von Leistungen auf der Website der Scheer School, in Angebotsunterlagen oder sonstigen Informationsmaterialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Ein Vertrag kommt erst durch gesonderte Annahmeerklärung der Scheer School zustande. Die Annahme wird in Textform erklärt. Im Falle einer Anmeldung über die Onlineformulare der Scheer School erhält der Vertragspartner eine E-Mail mit einer Eingangsbestätigung. Diese automatisierte Erklärung dokumentiert lediglich den Eingang der Anmeldung/des Angebots und stellt noch keine verbindliche Annahmeerklärung durch die Scheer School dar.
3.2
Ein Vertrag kommt im Übrigen auch dann zustande, wenn die Scheer School mit der Leistungserbringung gegenüber dem Vertragspartner beginnt oder wenn der Vertragspartner ein individuell für ihn von der Scheer School unterbreitetes Angebot annimmt.
- Leistungsumfang und Leistungserbringung
4.1
Die Scheer School erbringt ihre Leistungen nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Leistungsumfang.
4.2
Die Scheer School ist berechtigt, Leistungen durch eigene Mitarbeitende oder durch für die vereinbarte Leistung ausreichend qualifizierte Dritte zu erbringen.
4.3
Soweit es sich bei den Leistungen und Formaten um zeitlich oder inhaltlich strukturierte Programme handelt (z. B. Studienprogramme, Module, Projektphasen), ist die Scheer School berechtigt, Ablauf, Methodik oder eingesetzte Lehr- und Arbeitsmittel anzupassen (beispielsweise aufgrund von Ausfall von Lehrkräften, Verschiebung von Lehrveranstaltungen), sofern der vereinbarte Gesamtcharakter und Zweck der Leistung gewahrt bleiben.
- Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
5.1
Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen technischen Hilfsmittel (beispielsweise einen Computer gemäß gängiger technischer Anforderungen zum Durchführen hybriden Unterrichts), persönlichen Informationen und Zugänge (beispielsweise eine stabile Internetverbindung) bis spätestens zu Beginn der angebotenen Leistung oder des angebotenen Formats vollständig bereitzustellen. Die Scheer School wird den Vertragspartner auf fehlende oder unzureichende Informationen, Inhalte und Zugänge unverzüglich hinweisen und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.
5.2
Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beruhen, gehen nicht zu Lasten der Scheer School.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1
Die Vergütung richtet sich nach den jeweils vertraglich vereinbarten Preisen.
Zahlungen sind per Überweisung und über den Zahlungsdienstleister PayPal möglich.
Die Zahlungsabwicklung geschieht über:
Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH, ODDO Bank:
IBAN: DE50500202000030001937
BIC-Code: BHFBDEFF500
USt.-IdNr.: DE 434537721
Pay Pal: paypal.me/ScheerSchool
Fragen zur Zahlungsabwicklung sind an controlling[at]scheer-school.com zu richten.
6.2
Sofern Leistungen nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen von der Umsatzsteuer befreit sind, erfolgt die Abrechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Andernfalls verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der Art des jeweiligen Angebotes sowie nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden steuerrechtlichen Vorgaben.
6.3
Die Rechnung wird in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben direkt an den Vertragspartner gesendet. Rechnungen sind innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.4
Ist der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlungsverpflichtung aus der mit der Scheer School getroffenen Vereinbarung in Verzug und beträgt der Zahlungsrückstand mindestens 10% der Gesamtvergütung, ist die Scheer School berechtigt, ihre Leistungen aus der mit dem Vertragspartner getroffenen Vereinbarung zu verweigern, bis der rückständige Betrag vollständig ausgeglichen ist. Die gesetzlichen Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte der Scheer School und des Vertragspartners bleiben unberührt.
- Laufzeit und Kündigung
7.1
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
7.2
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, endet der Vertrag automatisch mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
7.3
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.4
Jede Kündigung bedarf der Textform.
- Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus folgender Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH
Campus A2.1
66123 Saarbrücken
E-Mail: info[at]scheer-school.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH
Campus A2.1
66123 Saarbrücken
E-Mail: info[at]scheer-school.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen
- Urheber- und Nutzungsrechte
9.1
Alle im Rahmen der Leistungserbringung von der Scheer School zur Verfügung gestellten Inhalte, Unterlagen, Konzepte, Materialien und Ergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
9.2
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Vertragspartner ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Das Nutzungsrecht umfasst die Befugnis, die Inhalte zu nutzen, zu speichern und in dem vertraglich vereinbarten Rahmen wiederzugeben, nicht jedoch die Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte.
9.3
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Scheer School nicht gestattet.
9.4
Weitergehende Regelungen zu Urheber- und Nutzungsrechten, insbesondere bei Content-Erstellung oder -bearbeitung, ergeben sich aus den jeweils anwendbaren Besonderen Bedingungen.
- Haftung
10.1 Unbeschränkte Haftung
Die Scheer School haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer übernommenen Garantie, sofern und soweit eine solche ausdrücklich übernommen wurde, und
- sofern sie einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
10.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet die Scheer School der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Haftungsausschluss im Übrigen
Im Übrigen ist eine Haftung der Scheer School – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Scheer School übernimmt keine Haftung für das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher, strategischer, kommunikativer oder sonstiger Zwecke des Vertragspartners, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich durch die Scheer School zugesichert wurden.
11. Referenzen, Logo-Nutzung und Kommunikation von Kooperationen
11.1
Sofern es sich beim Vertragspartner um ein Unternehmen, eine Institution oder eine sonstige Organisation handelt, ist die Scheer School berechtigt, den Namen sowie das Unternehmenslogo des Vertragspartners als Referenz zu verwenden und diesen als Kooperationspartner zu benennen.
11.2
Die Nutzung erfolgt ausschließlich in sachlichem Zusammenhang mit der bestehenden oder vergangenen Zusammenarbeit, insbesondere auf der Website, in Präsentationen, in Angebotsunterlagen oder in sonstigen Marketingmaterialien der Scheer School. Ausschließlich zu zu dem in dieser Ziff. 11 dargestellten Zweck ist die Scheer School berechtigt,
- den (Marken-) Namen bzw. die Firmierung des Vertragspartners mit Unternehmensanschrift zu nutzen,
- die Unternehmenskennzeichnung und/oder das Firmenlogo/Marke des Vertragspartners zu nutzen,
- eine Verlinkung zu der Internetpräsenz des Vertragspartners zu erstellen.
11.3
Eine inhaltliche Darstellung von Projektergebnissen, Fallstudien oder Use Cases erfolgt nur in anonymisierter Form oder nach gesonderter Abstimmung mit dem Vertragspartner.
11.4
Der Vertragspartner kann der Nutzung gemäß dieser Ziffer 11 jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
12.1
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Scheer School, abrufbar unter: https://www.scheer-school.com/datenschutzerklarung/.
12.2
Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche unternehmensbezogenen, nicht öffentlich zugänglichen Inhalte sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Diese Inhalte dürfen insbesondere nicht ohne ausdrückliche Zustimmung extern genutzt, weitergegeben oder veröffentlicht werden.
Dies gilt insbesondere für:
- Inhalte von Gruppenarbeiten, Projekten oder Fallstudien,
- vertrauliche Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, von oder über Dritte, insbesondere Kooperationspartner der Scheer School, die nicht Vertragspartei sind, soweit diese Informationen dem Vertragspartner im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt geworden sind
- interne Unterlagen, Präsentationen oder Arbeitsergebnisse anderer Teilnehmender.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen,
- die bereits allgemein bekannt sind,
- dem Vertragspartner bereits vorher von der Scheer School oder deren Vertretern auf nicht vertraulicher Basis gewährt worden waren,
- der Vertragspartner von Dritten auf nicht vertraulicher Basis zugänglich gemacht wurden, es sei denn, dass dem Vertragspartner bekannt war, dass dieser Dritte seinerseits durch die Weitergabe eine Geheimhaltungsverpflichtung verletzt hat.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt ferner nicht, soweit der Erwerb gesetzlich oder behördlich dazu verpflichtet ist, diese Informationen zu offenbaren.
Der Vertragspartner stellt die Scheer School von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten, frei, die aus einem ihm zurechenbaren, schuldhaften Verstoß gegen die vorstehenden Vertraulichkeits- und Schutzpflichten resultieren.
Unbeschadet dessen behält sich die Scheer School vor, bei Verstößen eigene rechtliche Schritte gegen die verursachende natürliche oder juristische Person einzuleiten.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die Scheer School, die Leistung für die Dauer der Behinderung auszusetzen.
14. Schlussbestimmungen
14.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Zur Verfügung gestellte fremdsprachige AGB dienen lediglich der Veranschaulichung und dem besseren Verständnis.
14.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.3
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Saarbrücken.
14.4
Die Scheer School ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Besondere Bedingungen für Bildungs- und Lehrangebote der Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH
(nachfolgend auch “Scheer School”)
(Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
- Anwendungsbereich
1.1
Diese Besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Scheer School für sämtliche Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und sonstigen Serviceleistungen durch die Scheer School.
1.2
Zu den Beratungs- und Serviceleistungen im Sinne dieser Besonderen Bedingungen zählen insbesondere – jedoch nicht abschließend – strategische Beratung, fachliches Sparring, Projektbegleitung, Analysen, Workshops, Moderationen, Coaching-Formate sowie vergleichbare Dienstleistungen.
1.3
Für Unternehmen gelten diese Bedingungen unabhängig davon, ob die Leistungen einmalig, projektbezogen oder fortlaufend erbracht werden und daher auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Fall wieder auf sie hingewiesen werden müsste.
- Vertragsgegenstand und Leistungscharakter
2.1
Gegenstand der Beratungs- und Serviceleistungen ist die vereinbarungsgemäße Erbringung von Dienstleistungen.
2.2
Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer, strategischer, kommunikativer oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet, sofern ein solcher nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurde.
2.3
Empfehlungen, Einschätzungen oder Analysen der Scheer School ersetzen keine eigenverantwortlichen Entscheidungen des Vertragspartners.
- Leistungsumfang und Anpassungen
3.1
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Projektvereinbarung.
3.2
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
4.1
Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen.
4.2
Der Vertragspartner stellt sicher, dass von ihm zum Vertragsbeginn zu benennende Ansprechpartner über die erforderlichen Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse verfügen.
4.3
Verzögerungen oder Mehraufwände, die aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkung durch den Vertragspartner entstehen, gehen nicht zu Lasten der Scheer School.
- Leistungserbringung durch Dritte
5.1
Die Scheer School ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen ausreichend qualifizierte Dritte einzusetzen.
5.2
Ein Anspruch auf Leistungserbringung durch bestimmte Personen besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Vergütung und Abrechnung
6.1
Der Vertragspartner ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
6.2
Sofern Leistungen auf Zeitbasis abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
6.3
Zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind, werden gesondert vergütet.
- Abnahme und Mängelanzeige
7.1
Soweit Beratungs- und Serviceleistungen ausnahmsweise werkvertraglichen Charakter haben, gelten die gesetzlichen Abnahmevorschriften.
7.2
Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich nach Kenntnisnahme in Textform anzuzeigen.
- Vertraulichkeit
8.1
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
8.2
Die Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
9.1
Soweit im Rahmen der Beratungs- und Serviceleistungen Arbeitsergebnisse entstehen, erhalten beide Vertragspartner – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – ein unbeschränktes, einfaches, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
9.2
Eine weitergehende kommerzielle Nutzung, insbesondere Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen vertraglichen Abstimmung mit der Scheer School.
- Vertragslaufzeit und Beendigung
10.1
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
10.2
Bei unbestimmter Vertragslaufzeit kann der Vertrag – sofern nichts anderes vereinbart ist – mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
10.3
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.4
Jede Kündigung bedarf der Textform.
Besondere Bedingungen für Content-Erstellung und Nutzungsrechte der Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH
(nachfolgend auch “Scheer School”)
(Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
- Anwendungsbereich
1.1
Diese Besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Scheer School für sämtliche Leistungen, bei denen Inhalte erstellt, aufbereitet, angepasst oder zur Verfügung gestellt werden(„Content-Erstellung“).
1.2
Zu der Content-Erstellung im Sinne dieser Besonderen Bedingungen zählen insbesondere – jedoch nicht abschließend – Texte, Konzepte, Studien, Analysen, Präsentationen, Grafiken, Videos, Audioformate, Lernmaterialien, digitale Inhalte sowie vergleichbare Arbeitsergebnisse („Content“).
1.3
Die Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Content im Rahmen von Bildungsangeboten, Beratungsleistungen, Projekten, Plattformleistungen oder als eigenständige Leistung erstellt wird.
- Urheberrechtliche Ausgangslage
2.1
Je nach Art des Auftrags kann der Content ganz oder teilweise auf bestehenden Inhalten des Vertragspartners oder Dritter beruhen („Fremdcontent“) oder durch die Scheer School neu erstellt werden.
2.2
Sofern Content auf vom Vertragspartner bereitgestellten Materialien basiert, verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an diesem Fremdcontent unverändert beim jeweiligen Rechteinhaber.
Die durch die Scheer School vorgenommenen Bearbeitungen, Umgestaltungen oder sonstigen schöpferischen Leistungen begründen jedoch – soweit gesetzlich zulässig – eigene urheberrechtlich geschützte Bearbeitungen oder Werke der Scheer School, sofern diese die Anforderungen einer persönlichen geistigen Schöpfung erfüllen. Die Verwertung dieser Bearbeitungen erfolgt im Einvernehmen mit dem Rechteinhaber des Originalwerks.
2.3
Der Vertragspartner sichert der Scheer School zu, dass er zur Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe des bereitgestellten Fremdcontents berechtigt ist. Der Vertragspartner wird die Scheer School innerhalb der hierfür geltenden Verjährungsfristen von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe des Fremdcontents durch die Scheer School auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Die Scheer School wird den Vertragspartner unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe des Fremdcontents durch die Scheer School ihr gegenüber geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
- Bearbeitung und Aufbereitung von Fremdcontent
3.1
Soweit die Scheer School Fremdcontent bearbeitet, strukturiert, didaktisch aufbereitet, redaktionell überarbeitet oder in andere Formate überführt, bleibt das Urheberrecht am ursprünglichen Fremdcontent beim jeweiligen Rechteinhaber.
Die durch die Scheer School geschaffene Bearbeitung oder Umgestaltung stellt – soweit gesetzlich zulässig – ein eigenständiges urheberrechtlich geschütztes Werk oder eine geschützte Bearbeitung dar, sofern diese die Anforderungen einer persönlichen geistigen Schöpfung erfüllen. Die Verwertung dieser Bearbeitungen erfolgt im Einvernehmen mit dem Rechteinhaber des Originalwerks.
3.2
An den von der Scheer School erbrachten Bearbeitungsleistungen (insbesondere Struktur, Didaktik, Auswahl, Darstellung, redaktionelle Leistung, konzeptionelle Ausgestaltung sowie gestalterische Elemente) stehen der Scheer School die entsprechenden Urheber- und Schutzrechte zu, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
3.3
Der Vertragspartner erhält an der durch die Scheer School geschaffenen Bearbeitung ein Nutzungsrecht ausschließlich nach Maßgabe von Ziff. 5 dieser Besonderen Bedingungen, sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden.
- Erstellung von Content durch die Scheer School
4.1
Soweit die Scheer School Content eigenständig erstellt, ist dieser urheberrechtlich geschützt. Urheber im rechtlichen Sinne bleibt – soweit gesetzlich zulässig – die Scheer School oder der jeweils beauftragte Urheber.
4.2
Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen, sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden.
- Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten
5.1 Regelfall (keine Rechteübertragung)
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, räumt die Scheer School dem Vertragspartner ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem erstellten oder bearbeiteten Content ein, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck.
5.2 Erweiterte Nutzungsrechte
Erweiterte Nutzungsrechte (z. B. zeitlich unbegrenzte Nutzung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, kommerzielle Verwertung) bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
5.3 Übertragung von ausschließlichen Nutzungsrechten
Die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder eine vollständige Rechteübertragung an von der Scheer School erstelltem Content erfolgt nur:
- aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und
- regelmäßig erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
5.4
Sofern eine Rechteübertragung vereinbart wird, erstreckt sich diese ausschließlich auf den konkret vereinbarten Content und Zweck. Eine Übertragung von Rechten an Konzepten, Methoden, Vorlagen, didaktischen Strukturen oder generischen Bestandteilen ist hiervon nicht umfasst, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
- Nutzung zu Eigen- und Referenzzwecken
6.1
Sofern dem Vertragspartner ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt wurde, behält sich die Scheer School vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung das Recht vor, anonymisierte oder abstrahierte Inhalte, Strukturen oder Erkenntnisse aus dem Content zu eigenen internen Lehr-, Dokumentations- und Qualitätszwecken zu nutzen, sofern diese Nutzung nicht mit den vertragsgemäßen Nutzungszwecken des Vertragspartners kollidiert und keine Rückschlüsse auf konkrete Werke oder personenbezogene Daten des Vertragspartners zulässt.
6.2
Eine Nutzung von konkret erstellten oder bearbeiteten Inhalten, Arbeitsergebnissen oder projektspezifischem Content zu Marketing- oder Referenzzwecken unter Nennung des Vertragspartners oder unter Verwendung nicht anonymisierter Inhalte erfolgt ausschließlich auf Basis einer schriftlichen Individualvereinbarung mit dem Vertragspartner.
Die allgemeine Nennung des Vertragspartners als Referenz sowie die Nutzung von Unternehmensname und Logo richten sich nach den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Besondere Bedingungen für digitale Plattformen und sonstige Online-Leistungen der Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH
(nachfolgend auch “Scheer School”)
(Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
- Anwendungsbereich
1.1
Diese Besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Scheer School für sämtliche digitalen Plattformen, Online-Dienste und sonstigen internetbasierten Leistungen der Scheer School.
1.2
Zu den digitalen Plattformen und sonstigen Online-Leistungen der Scheer School zählen insbesondere – jedoch nicht abschließend – Lernplattformen, Online-Kursumgebungen, Content-Bibliotheken, Kommunikations- und Kollaborationstools, digitale Prüfungs- oder Abgabesysteme sowie vergleichbare digitale Angebote (nachfolgend gemeinsam „Plattform“).
1.3
Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob die Plattform als eigenständige Leistung oder im Zusammenhang mit Bildungs-, Beratungs- oder Content-Leistungen genutzt wird.
- Zugang und Nutzungsberechtigung
2.1
Die Nutzung der Plattform setzt einen wirksamen Vertragsschluss sowie – sofern erforderlich – die Einrichtung eines Nutzerkontos voraus.
2.2
Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet wurde.
2.3
Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass die über sein Nutzerkonto handelnden Personen zur Nutzung berechtigt sind und diese Bedingungen einhalten.
2.4
Die Scheer School ist berechtigt, den Zugang zur Plattform zeitlich, inhaltlich oder funktional auf den vertraglich vereinbarten Umfang zu beschränken.
- Nutzungsumfang und -zweck
3.1
Die Plattform darf ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks genutzt werden, insbesondere zu Lern-, Informations- oder Projektzwecken.
3.2
Eine Nutzung der Plattform oder der dort bereitgestellten Inhalte zu anderen Zwecken, insbesondere zur Weitergabe an Dritte, zur öffentlichen Zugänglichmachung oder zur kommerziellen Verwertung, ist unzulässig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.3
Automatisierte Zugriffe, Scraping, systematische Vervielfältigung oder vergleichbare Nutzungen sind untersagt.
- Verfügbarkeit und Wartung
4.1
Die Scheer School stellt die Plattform im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Verfügung.
4.2
Ein Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht.
4.3
Die Scheer School ist berechtigt, die Plattform aus technischen Gründen, insbesondere zu Wartungs-, Sicherheits- oder Optimierungszwecken, vorübergehend ganz oder teilweise einzuschränken.
4.4
Soweit möglich, werden Wartungsarbeiten rechtzeitig im Voraus angekündigt. Dies gilt insbesondere für geplante Wartungsarbeiten.
- Technische Voraussetzungen
5.1
Die Nutzung der Plattform setzt geeignete Hard- und Software, eine stabile Internetverbindung sowie aktuelle Browser- und Sicherheitseinstellungen voraus.
5.2
Der Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform sicherzustellen.
- Inhalte und Verantwortlichkeit
6.1
Soweit Teilnehmende oder Vertragspartner eigene Inhalte auf der Plattform einstellen, sind sie für deren Rechtmäßigkeit, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte, selbst verantwortlich.
6.2
Die Scheer School ist nicht verpflichtet, von Nutzenden eingestellte Inhalte proaktiv zu überprüfen.
6.3
Die Scheer School ist berechtigt, Inhalte zu sperren oder zu entfernen, sofern konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen oder Verstöße gegen diese Bedingungen vorliegen.
- Sperrung und Beendigung des Zugangs
7.1
Die Scheer School ist berechtigt, den Zugang des Vertragspartners zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn:
- trotz erfolgter Mahnung gegen diese Besonderen Bedingungen verstoßen wird und der Verstoß nach seiner Art, Schwere und Dauer eine vorübergehende oder dauerhafte Sperrung rechtfertigt,
- Zugangsdaten missbräuchlich genutzt werden,
- gesetzliche oder behördliche Anforderungen dies erfordern.
7.2
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses endet grundsätzlich auch das Nutzungsrecht an der Plattform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Datensicherung und Datenverfügbarkeit
8.1
Die Scheer School übernimmt keine Gewähr für eine dauerhafte Speicherung oder Archivierung von Inhalten, Arbeitsergebnissen oder Nutzerdaten auf der Plattform.
8.2
Der Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, relevante Inhalte oder Arbeitsergebnisse rechtzeitig zu sichern, sofern diese benötigt werden.
- Weiterentwicklung der Plattform
9.1
Die Scheer School ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen, zu erweitern oder einzustellen, sofern der vertraglich vereinbarte Zweck der Plattformnutzung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
9.2
Ein Anspruch auf den Fortbestand bestimmter Funktionen oder Benutzeroberflächen besteht nicht.
Besondere Bedingungen für Vermittlungs-, Matching- und Kooperationsleistungen der Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH
(nachfolgend auch „Scheer School“)
(Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
- Anwendungsbereich
1.1
Diese Besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Scheer School für Vermittlungs-, Matching- und Kooperationsleistungen, insbesondere die Anbahnung von Kontakten zwischen Teilnehmenden, Studierenden oder Alumni der Scheer School (nachfolgend „Profile“) und Unternehmen oder sonstigen Organisationen, die die Scheer School mittels gesonderter Vereinbarung mit der Erbringung solcher Leistungen beauftragt haben (nachfolgend „Unternehmen“).
1.2
Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob die Vermittlungs- oder Matching-Leistung als eigenständige Leistung, als Bestandteil eines Bildungsangebots oder im Rahmen einer Kooperation erbracht wird.
1.3
Soweit im Einzelfall abweichende oder ergänzende Vereinbarungen getroffen werden (z. B. Provisionsvereinbarungen, Exklusivität, Laufzeiten), gehen diese Vereinbarungen diesen Besonderen Bedingungen vor.
- Leistungsgegenstand und Leistungscharakter
2.1
Gegenstand der Vermittlungs-, Matching- und Kooperationsleistungen ist die Unterstützung bei der Kontaktanbahnung und die Bereitstellung geeigneter Informationen/Kommunikationswege zwischen Profile(n) und Unternehmen.
2.2
Die Scheer School schuldet weder den Abschluss eines Arbeits-, Dienst-, freien Mitarbeiter-, Praktikums-, Projekt- oder sonstigen Vertrags zwischen Profilen und Unternehmen noch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
2.3
Die Scheer School wird nicht Partei von Verträgen, die zwischen Profilen und Unternehmen geschlossen werden, und übernimmt keine Arbeitgeber- oder Auftraggeberfunktion.
- Ablauf und Kommunikationswege
3.1
Die Scheer School kann Profile und Unternehmen nach eigenem Ermessen zusammenführen, insbesondere auf Basis von Interessen, Qualifikationen, Verfügbarkeit, fachlichen Schwerpunkten oder sonstigen Eignungskriterien.
3.2
Ein Anspruch auf Aufnahme in Matching-Prozesse, auf eine bestimmte Anzahl von Kontakten, auf bestimmte Profile oder auf eine bestimmte Besetzung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.
3.3
Die Scheer School kann den Kontakt zwischen Profilen und Unternehmen auch über digitale Plattformen oder Kommunikationskanäle herstellen. Es gelten ergänzend die Besonderen Bedingungen für digitale Plattformen und Online-Leistungen.
- Pflichten der Unternehmen
4.1
Die Unternehmen verpflichten sich, im Rahmen der Vertragsdurchführung gegenüber der Scheer School wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu ihrem eigenen Unternehmen sowie etwaiger Stellenprofile zu machen und für die Vermittlungsleistung relevante Änderungen (z. B. Wegfall der Verfügbarkeit durch Wegfall des Arbeitsplatzes oder seine anderweitige Besetzung, Änderungen der Anforderungen an das Stellenprofil) unverzüglich mitzuteilen.
4.2
Die Unternehmen sind für die Verhandlungen mit den Profilen sowie die rechtliche Ausgestaltung und die inhaltliche Prüfung von Verträgen, Vergütung, Arbeitsbedingungen, Projektumfang und Compliance mit den Profilen selbst verantwortlich.
4.3
Die Scheer School übernimmt keine Prüfungspflichten hinsichtlich arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher, steuerlicher oder aufenthaltsrechtlicher Voraussetzungen.
- Vergütung und Provisionsmodelle
5.1
Vermittlungs-, Matching- und Kooperationsleistungen der Scheer School sind grundsätzlich vergütungspflichtig Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich als unentgeltlich gekennzeichnet sind.
Die konkrete Vergütung (z. B. Festhonorar, Erfolgsvergütung, Provision oder Kombination hieraus) wird im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.
5.2
Die Vergütung kann insbesondere an bestimmte Ereignisse anknüpfen (z. B. Vertragsabschluss, Projektbeginn, Beschäftigungsaufnahme) oder pauschal bzw. laufzeitbezogen ausgestaltet sein.
5.3
Details zu Auslöser, Höhe, Fälligkeit, Berechnungsgrundlage, Nachweispflichten, Abrechnungsmodalitäten sowie etwaigen Nachwirkungsfristen werden individuell geregelt.
5.4
Mangels abweichender Vereinbarungen gilt die Vermittlung als erfolgreich abgeschlossen, wenn zwischen dem Unternehmen und dem Profil ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Das Unternehmen hat die Scheer School hiervon unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen und der Scheer School die vertraglichen Konditionen des eingegangenen Beschäftigungsverhältnisses mitzuteilen.
5.5
Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung entsteht kein Anspruch der Unternehmen auf Nutzung von Matching-, Vermittlungs- oder Kooperationsstrukturen der Scheer School hinaus.
- Vertraulichkeit und Schutz der Beteiligten
6.1
Die Unternehmen verpflichten sich, im Rahmen des Matchings erhaltene nicht-öffentliche Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Anbahnung und Durchführung eines möglichen Vertragsverhältnisses zu nutzen.
6.2
Die Veröffentlichung oder Weitergabe von Profilen, Kontaktdaten oder sonstigen Informationen an unbeteiligte Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechte- bzw. Dateninhabers unzulässig.
- Datenschutz, Einwilligungen und Datenweitergabe
7.1
Die Scheer School verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen von Vermittlungs-, Matching- und Kooperationsleistungen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
7.2
Soweit für die Weitergabe von Profilinformationen an Unternehmen eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt die Weitergabe nur nach entsprechender Einwilligung oder auf einer sonstigen datenschutzrechtlichen Grundlage.
7.3
Unternehmen verpflichten sich, von der Scheer School erhaltene personenbezogene Daten der Profile ausschließlich für Zwecke der Kontaktanbahnung und eines möglichen Vertragsabschlusses zu verarbeiten und die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
- Haftung
8.1
Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziff. 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Scheer School.
8.2
Die Scheer School haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit von Angaben, die Unternehmen oder Profile selbst bereitstellen. Das Unternehmen ist zur eigenständigen Prüfung der Angaben der Profile und ihrer Geeignetheit verpflichtet. Die Scheer School haftet ferner nicht für das Zustandekommen, den Inhalt oder die Durchführung von Verträgen zwischen Unternehmen und Profilen. Das Unternehmen trägt mit der Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses die alleinige Verantwortung seiner Auswahlentscheidung.
- Laufzeit und Beendigung
9.1
Sofern nicht anderweitig vereinbart läuft der Vertrag über Vermittlungs-, Matching- und Kooperationsleistungen auf unbestimmte Zeit. Er kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen durch Mitteilung in Schriftform beendet werden. Im Falle der Kündigung durch das Unternehmen wird das Vermittlungshonorar mangels abweichender Vereinbarungen ebenso fällig, wenn das vorgeschlagene Profil innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des Vertrages vom Unternehmen eingestellt wird. Die Mitteilungspflichten des Unternehmens über das Zustandekommen entsprechender Verträge gelten insofern bis zu 24 Monate über die Vertragsbeendigung fort.